Geestland, 14.02.2015, von Morton Böneker

Windbruchsprengen

Aus- und Weiterbildung der Fachgruppe Sprengen des THW Cuxhaven zum Thema "Windbruchsprengen“

Sicherheitshinweise bei der Durchführung der Sprengarbeiten

Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vom Sprengpersonal führte die Fachgruppe Sprengen des THW OV Cuxhaven, mit Unterstützung durch weitere Helfer des Technischen Zuges des Ortsverbandes, eine Sprengausbildung zum Thema "Windbruchsprengen" in Hainmühlen bei Bad Bederkesa durch.


Am 14.02.2015 wurden anhand von praktischen Beispielen an stehenden und liegenden Bäumen der Umgang mit Spreng- und Zündmittel geübt. Es wurde unter Anderem das Erstellen von Bohrlochladungen, angelegten Ladungen sowie Sprengschnurladungen ausgebildet.


Insgesamt wurden an diesem Tage sechs Sprengungen durchgeführt, die durchweg erfolgreich verliefen. Es konnte bei der Durchführung der einzelnen Aufgaben das jeweils angestrebte Ergebnis erreicht werden.

Alle Beteiligten konnten ihre Fachkenntnisse im Bereich der "Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken" weiter ausbauen.
Die Fachgruppe Sprengen des THW Cuxhaven führt Holzsprengungen zum Trennen/Beseitigen von Holzkonstruktionen, Bäumen, Ästen, Windbruch und zur Räumung von Verkehrswegen durch.


Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne unter zur Verfügung.

eMail Fachgruppe Sprengen


Eingesetzte Fahrzeuge: GKW I, MLW II und MLW V
Eingesetzte Helfer: 1/3/4=8


  • Sicherheitshinweise bei der Durchführung der Sprengarbeiten

  • Gruppenfoto der eingesetzten Helfer des Ortsverbandes

  • Vorbereitung der Sprengarbeiten

  • Vorbereitung der Sprengarbeiten

  • Vorbereitung der Sprengarbeiten

  • Ergebnis einer angelegten Sprengladung

  • Ergebnis einer Bohrlochladung

  • Ergebnis einer Sprengschnurladung

Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.


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